AGB-Eagles

1. Geltungsbereich

1.1 wewave ist ein Angebot der surprise surprise GmbH, Simon von Utrecht Str. 1, 20359 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „wewave“).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die ein Teilnehmer mit wewave abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

2. Vertragsgegenstand

wewave bietet seinen Kunden auf der Plattform wewave.de die Möglichkeit personalisierte Videobotschaften von prominenten Persönlichkeiten (nachfolgend „Teilnehmer“) zu buchen.

Vertragsgegenstand zwischen wewave und dem Teilnehmer ist die Erstellung und Bereitstellung des Videos nach Vorgaben des Kunden durch den Teilnehmer.

3. Teilnahme

3.1 Um als Teilnehmer auf der Plattform aktiv zu werden, muss eine schriftliche Anmeldung via E-Mail oder Website-Formular bei wewave erfolgen. Erst nach Prüfung und Bestätigung der Anmeldung durch wewave gilt eine Anmeldung als bestätigt. Der Teilnehmer verpflichtet sich hierbei, alle Angaben korrekt und wahrheitsgemäß zu machen und hat diese bei Änderungen im Verlaufe der Nutzung der Plattform unverzüglich über die zur Verfügung gestellte App zu ändern oder wewave mit der Änderung zu beauftragen, sollte ihm die Änderung selbst nicht möglich sein.

3.2 Nach erfolgreicher Anmeldung erstellt wewave für den Teilnehmer ein Benutzerkonto sowie ein öffentliches Nutzerprofil. Der Teilnehmer verpflichtet sich die erforderlichen Daten für das Profil (Vorstellungsvideo, 2 Profilfotos, nachfolgend „Profilmaterial“) wewave unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Erst bei Erhalt der vollständigen Daten kann ein Profil online gestellt werden und der Teilnehmer Videoanfragen empfangen.

4. Smartphone Applikation („App“)

4.1 Alle Teilnehmer bekommen nach Registrierung durch wewave eine iOs App zur Verfügung gestellt, die ihnen den Empfang der Videoanfragen, Aufnahme der Videobotschaften sowie die Verwaltung ihres Benutzerkontos ermöglicht. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Veränderungen am Profil vorzunehmen; dazu gehört auch die Änderung des Videoentgelts.

4.2 Es ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt die App zu anderen Zwecken außerhalb der Plattform zu nutzen sowie die App an Dritte weiterzugeben. Die Nutzung der App sowie Verwaltung des Benutzerkontos bei wewave ist nur durch den Teilnehmer gestattet, wenn nicht anders mit wewave vereinbart (z. B. Nutzung durch das Management). Der Teilnehmer hat dies jederzeit sicherzustellen.

5. Öffentliches Nutzerprofil

5.1 Auf dem Nutzerprofil dürfen neben dem Vorstellungstext und -video, sowie dem Profilbild außerdem noch folgende Informationen durch wewave angezeigt werden:

a) der Preis der Videobotschaft;
b) verschiedene Kategorien und Schlagwörter unter denen der Teilnehmer gelistet ist;
c) die aktuellen Videobewertungen, die Kunden nach Bestellung und Erhalt einer Videobotschaft abgeben können;
d) Die durchschnittliche Reaktionszeit des Teilnehmers auf Videoanfragen;
e) Informationen zu der unterstützten Charity sowie der Prozentsatz welchen der Teilnehmer von seinen Einnahmen an die Charity weiterleitet;
f) Beispielvideos die durch den Teilnehmer bereits für Kunden angefertigt wurden, so lange die Kunden einer Veröffentlichung zugestimmt haben;

g) Reaktionsvideos der Fans auf angefertigte Videobotschaften des entsprechenden Künstlers.

Der Teilnehmer hat das Recht die Entfernung eines einzelnen oder aller Reaktions- oder Beispielvideos auf seinem Profil durch wewave zu verlangen.

6. Vertragspflichten des Teilnehmers

6.1 Sobald eine Videoanfrage von einem Kunden gestellt wird, bekommt der Teilnehmer eine Benachrichtigung in seiner App, sowie per E-Mail.

6.2 Teilnehmer können grundsätzlich individuell entscheiden ob sie eine Videoanfrage beantworten, werden aber dringend dazu angehalten, sollte die Anfrage nicht gegen Gesetze oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der wewave verstoßen. Ein Einzelvertrag zwischen wewave und dem Teilnehmer in Bezug auf die jeweilige Videobotschaft kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer die Anfrage durch Aufnahme und Versand des Videos bestätigt. Bestätigt der Teilnehmer die Anfrage nicht innerhalb von 6 Tagen gilt die Anfrage als abgelehnt.

6.3 Bestätigt der Teilnehmer die Anfrage, so verpflichtet er sich damit, die Videobotschaft innerhalb von 6 Tagen ab Erhalt der Anfrage zu erstellen und auf dem vereinbarten Weg zu versenden.

a) Die Mindestlänge einer Videobotschaft beträgt 20 Sekunden, eine Maximaldauer wird nicht festgelegt. Der Teilnehmer verpflichtet sich in jeder Videobotschaft mindestens folgende inhaltliche Punkte zu erwähnen:
b) Name des Teilnehmers (eigener Name)
c) Den in der Videoanfrage angegebenen Anlass
d) Den/Die Namen des Bestellers und Empfängers der Videobotschaft

    Es ist wünschenswert wenn auf weitere Vorgaben und Wünsche des Kunden eingegangen wird, dies ist aber nicht verpflichtend.

    6.4 Der Teilnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit sein Nutzerprofil über die App „offline“ zu schalten, so dass keine weiteren Kundenanfragen eingehen. Dies sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden, z. B. im Krankheits- oder Urlaubsfall.

    6.5 Der Teilnehmer ist zur Nachbesserung der Videobotschaft verpflichtet, wenn die erstellte Videobotschaft erhebliche Mängel aufweist. Dies gilt insbesondere im Falle schlechter Ton- oder Bildqualität oder erheblicher Abweichungen der Videobotschaft von der Videoanfrage. Zu erheblichen Abweichungen zählen vor allem die Nichterwähnung des eigenen Namens, des Namens des Bestellers und des Empfängers oder des Anlasses der Videoanfrage. In diesem Fall erhält der Teilnehmer einmalig die Möglichkeit ein nachgebessertes Video nachzureichen. Die Frist dafür ist die gleiche Frist die für das Original-Video galt (6 Tage nach Erhalt der 1. Anfrage). Sollten auch im neu aufgenommenen Video weiterhin grobe Abweichungen existieren, gilt die Anfrage als nicht erfüllt. In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch des Teilnehmers.

    7. Einräumung von Nutzungsrechten

    7.1 Der Teilnehmer erteilt wewave an den vom Teilnehmer erstellten privaten Videobotschaften („Privatvideo“) im Umfang der beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kunde)“ ein nicht ausschließliches, auf den Kunden übertragbares, einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht (Nutzungslizenz) für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch des Kunden. Das Recht schließt die Veröffentlichung auf einer persönlichen Website oder Social Media Kanal (wie z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, Twitter, etc.) sowie der Versand über Messenger-Dienste durch den Kunden (z. B. WhatsApp, Facebook Messenger, Telegram, etc.) ein. Diese Nutzung muss in Übereinstimmung mit den jeweiligen Bedingungen des Anbieters geschehen.

    7.2 Der Teilnehmer erteilt wewave an den vom Teilnehmer kommerzielle Videobotschaft („Businessvideo“) im Umfang der beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kunde)“ ein nicht ausschließliches, auf den Kunden übertragbares, einfaches, örtlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwendungsrecht (Nutzungslizenz), allerdings mit der Maßgabe folgenden abweichender Regelungen:

    a) Das Video darf vom Kunden für kommerzielle Zwecke weltweit eingesetzt werden. Dies umfasst ausschließlich die Nutzung des Videos in der Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden über Social Media Plattformen, Messenger Diensten oder der eigenen Website bzw. der Einsatz in digitalen Werbeanzeigen im Internet, z.B. Online-Werbung auf Social Media oder anderen Websites.
    b) Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von 3 Monaten ab Zugang der Videobotschaft beim Kunden beschränkt. Eine längere Nutzung muss erfordert den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit wewave vor Ablauf der 3 Monate (business@wewave.de).

      7.3 Zum Zweck der vorgenannten nicht ausschließlichen Rechteeinräumung räumt der Teilnehmer wewave an den Privat- und Businessvideos zum Zeitpunkt der Übersendung insbesondere zeitlich und räumlich unbeschränkt das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (inkl. Datenbank- und Streamingrecht), das Bearbeitungsrecht zwecks Optimierung der technischen und gestalterischen Darstellbarkeit sowie das Recht, die Privat- und Businessvideos einschließlich des Namens, der Stimme und des Bildnisses des Teilnehmers sowie das vom Teilnehmer gemäß Ziffer 3.2 zur Verfügung gestellte Profilmaterial im Rahmen der Eigenwerbung für wewave und die Plattform zu nutzen, ein, insbesondere aber nicht nur Pressemitteilungen unter Nennung der Teilnehmer zu veröffentlichen, die Privat- und Businessvideos und das Profilmaterial des Teilnehmers im Internet einschließlich auf Social Media-Portalen öffentlich zugänglich zu machen, z.B. in digitalen Werbeanzeigen und Social Media Posts. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.

      8. Preise und Vergütung

      8.1 Der Preis für eine Videobotschaft wird durch den Teilnehmer selbst festgelegt und muss mindestens 20 € (inkl. USt.) betragen. Ein Höchstpreis wird nicht festgelegt. 

      8.2 60% des Betrages, der sich aus dem vereinnahmten Preis abzüglich USt ergibt (im Folgenden „Netto-Erlös“) werden nach erfolgreicher Erstellung und Akzeptanz einer Videobotschaft durch den Kunden auf dem wewave-Konto des Teilnehmers gutgeschrieben. Mit Zahlung dieser Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Teilnehmers gegenüber wewave aus der Erfüllung der Vertragspflichten des Teilnehmers einschließlich der Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 7 vollständig abgegolten.

      8.3 20% des Netto-Erlöses verbleiben bei wewave zur Betreibung der Plattform und 20% werden von wewave an den EAGLES Charity Golf Club e.V. ("ECGC") weitergeleitet. ECGC wird ebenfalls darüber informiert, wie viele Videobotschaften des Teilnehmers von Kunden auf wewave.com im Abrechnungszeitraum gebucht wurden.

      8.4 Die Ausschüttung des Guthabens an den Teilnehmer durch wewave erfolgt monatlich und jeweils zu Beginn des zweiten Monats, der auf den Abrechnungsmonat folgt (Beispiel: am 01.07. für den Monat Mai, am 01.11 für den Monat September).

      8.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich wewave, eine Paypal-E-Mail Adresse oder eine Bankverbindung mitzuteilen, anhand welcher die Auszahlungen vorgenommen werden können. Der Teilnehmer verpflichtet sich diese stets aktuell zu halten. wewave übernimmt keine Mehrkosten der Auszahlung, sollten die Auszahlungs-Daten nicht korrekt sein.

      8.7 wewave haftet nicht für Gebühren, die für den Zahlungsempfang des wewave-Kontoguthabens beim Teilnehmer anfallen.

      9. Charities

      9.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich mindestens 20% des Gesamt-Nettoerlöses an ECGC zu spenden. Diese Spende wird wewave im Namen des Teilnehmers an ECGC weiterleiten. Für diese Spende erhält er von ECGC regelmäßig eine offizielle Spendenquittung. Der Teilnehmer kann auf der monatlichen Abrechnung genau sehen, wie hoch die Anteile sind die an ihn ausgeschüttet, an ECGC weitergeleitet werden und bei wewave verbleiben.

      9.2 Der feste Spendensatz von 20% kann beliebig, jedoch maximal auf die gesamte Höhe des Teilnehmer-Anteils am Videoentgelt (80%) angehoben werden.

      10. Freistellung

      Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt wewave von berechtigten Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. wewave verpflichtet sich, den Teilnehmer unverzüglich über eine ihm bekannt gewordene mögliche Rechtsverletzung Dritter in diesem Zusammenhang in Kenntnis zu setzen und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Verletzt wewave schuldhaft seine Informationspflicht gegenüber dem Teilnehmer, so kann er sich nicht auf den hier geregelten Freistellungsanspruch berufen. Eventuelle Schadensersatzansprüche wewaves bleiben hiervon unberührt.

      11. Haftung

      11.1 wewave haftet dem Teilnehmer gegenüber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

      a) aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      b) aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
      c) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

        Darüber hinaus haftet wewave gegenüber dem Kunden für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

        Verletzt wewave fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

        11.2 Im Übrigen ist eine Haftung wewaves ausgeschlossen.

        Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung wewaves für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

        12. Befugnisse von wewave

        12.1 wewave hat das Recht bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, Gesetze und/oder anderer auf der Plattform veröffentlichten Regeln Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung des Angebots ausschließen und/oder Benutzerkonten und/oder Funktionen jederzeit einzuschränken oder zu löschen.

        12.2 wewave behält sich das Recht vor, die gegenüber dem Kunden angebotenen Leistungen jederzeit zu erweitern, verbessern oder verändern. Über derartige Veränderungen wird der Teilnehmer in regelmäßigen Abständen informiert. Durch den Teilnehmer bei Erhalt der Information bereits angenommene Anfragen bleiben von den Veränderungen unberührt.

        12.3 wewave behält sich vor, diese AGB zu ändern insbesondere im Falle von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen oder im Zusammenhang mit Verbesserungen des Leistungsangebots. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern per E-Mail spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. wewave wird den Teilnehmern in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

        13. Vertraulichkeit

        Der Teilnehmer wird alle im Zusammenhang mit dem Zustandekommen und der Durchführung des Vertrags zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge von wewave, insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu den Inhalten dieses Vertrags, der Tätigkeit weiterer Teilnehmer von wewave, Geschäftsmodellen und Marketingstrategien sowie Umsatz-, Nutzungs- und Kundenzahlen von wewave, streng vertraulich behandeln. Der Teilnehmer wird nur solchen Dritten (z.B. Agenten, Beratern, anderen Werbepartnern) Zugang zu vertraulichen Informationen von wewave gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

        Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

        a) die dem Teilnehmer bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
        b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
        c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Teilnehmer wewave vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

        14. Gerichtsstand & Anwendbares Recht

        Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

        Handelt der Teilnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz wewaves. Hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz wewaves ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. wewave ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.